Zu diesem Thema hat Kollege Markus Wäger hat in seinem Blog schon einiges dazu beigesteuert:
Ich kann da aber noch etwas anderes liefern. Keine gefälschten Rezensionen, sondern sowohl Pressestimmen als auch Rezensionen eines Verlegers und (Mit-)Autors zu seinen eigenen Büchern auf amazon.de.
Pressestimmen geben externe (!) Personen zu einem Buch ab, indem sie eine Buchbesprechnung schreiben. Also zum Beispiel Journalisten und Reakteure von Fachzeitschriften. Oder Mitarbeiter von Bibliotheken, die das Buch in ihren Bestand aufnehmen. Aber nicht der Verleger oder (Mit-)Autor des eigenen Buchs.
Und Kundenrezensionen auf amazon.de sind eben Buchbewertungen von „Kunden“ = Lesern. Diese können negativ oder positiv ausfallen. Das ist eben der freie Markt, in dem je nach Produkt etwas negativ oder positiv bewertet wird. Aber auch diese Rezensionen kann nicht der Verleger oder (Mit-)Autor vornehmen. Es handelt sich – wie der Begriff schon sagt – um „Kunden“-Rezensionen. Ist der Verleger und (Mit-)Autor sein eigener Kunde und Leser? Nein!
Diese beiden Vorgehensweisen sind damit reine Wettbewerbsverzerrung.
Ich poste hier einfach nur den Link, unter dem der Verleger und (Mit-)Autor Anton Ochsenkühn eines Konkurrenzbuchs aus einem anderen Verlag für sich selbst Werbung macht. Und amazon.de natürlich auch noch mitspielt, weil es der dortigen Katalog-Abteilung nicht auffällt und sie nicht einschreitet.
Ich habe nichts gegen Kokurrenz, wenn die Produkte gut sind und der Wettbewerb und die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Aber nicht auf diese schamlose und freche Art und Weise:
Ich prüfe gerade, ob ich meinen Fachanwalt für Medienrecht mit einer kostenpflichtigen Abmahnung beauftrage. Laut seiner Meinung ist diese Werbung ein eindeutiger Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.
One Response to “Wettbewerbsverzerrende Maßnahmen bei amazon.de”
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Juli 26th, 2009 at 16:53
Der Vorfall hat sich mittlerweile positiv geklärt. Ich hatte mich entschieden, erst ohne Anwalt vorzugehen und den Verleger/Autor anzuschreiben. Ich habe den Hinweis eines befreundeten Anwalts angenommen und ihm gestern ein Anschreiben per Mail und per Fax geschickt. Morgen sollte es per Post rausgehen.
Eine Stunde nach Absenden der Mail und des Faxes meldete sich der Verleger persönlich am Telefon. Er stimmte mir zu, dass diese Art der Werbung wettbewerbswidrig sei und wollte sich ohne Anwalt mit mir einigen. Er sagte mir zu, kommende Woche sowohl die zehn wettbewerbswidrigen „Kundenrezensionen“ als auch die falsche Pressestimme des eigenen Verlags zu löschen. Nun, das war somit der erste Erfolg.
Der zweite Erfolg kam nun heute, dass die Rechtsabteilung von amazon.de unerwarteter Weise doch noch reagierte und einschritt – was ich nicht mehr erwartet hatte. Mail der Mitarbeiterin:
„Ich habe soeben die betreffenden Rezensionen des Autors zu seinen Büchern von unserer Website genommen. In solchen Fällen werden wir selbstverständlich den Autor darauf aufmerksam machen, dass wir Eigenrezensionen nicht akzeptieren können.“
Die „Kundenrezensionen“ sind somit seit heute gelöscht, und ich hoffe, dass die falsche Pressestimme kommende Woche noch folgt.
Somit war amazon.de dann doch schneller als der Verleger/Autor.
Auf alle Fälle hatte ich mit meinem Einwand, dass diese Art der Werbung wettbewerbswidrig sei, und meiner Forderung, diese zu entfernen, Recht und habe nun damit Erfolg gehabt! Also, in solchen Fällen nie klein beigeben! ;–)